Sicherheit im Eurovision Village
Die Sicherheitsvorkehrungen werden laufend angepasst. Bitte halten Sie sich vor Ort an die Anweisungen des Personals.
Zugänge
Das Eurovision Village verfügt über 4 ausgewiesene Zugänge:
- 2 Zugänge befinden sich am Universitätsring an den Kreuzungen Stadiongasse und Grillparzerstraße.
- 2 weitere Zugänge befinden sich am Rathausplatz im Bereich Stadiongasse und Lichtenfelsgasse sowie Grillparzerstraße und Felderstraße.
- Der barrierefreie Zugang befindet sich an der Kreuzung Rathausplatz und Lichtenfelsgasse.
Einlasskontrollen
Alle Besucher*innen müssen beim Betreten des Geländes eine Einlasskontrolle durchlaufen. Der Rathausplatz und der Rathauspark sind während der Event-Tage weiträumig abgesperrt. Der Zugang ist nur über die gekennzeichneten Eingänge möglich.
Es dürfen nur Taschen mitgenommen werden, die kleiner sind als A4-Format. Alle Taschen werden bei den Eingängen auf verbotene Gegenstände untersucht und müssen geöffnet werden. Außerdem werden alle Besucher*innen abgetastet.
Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände sind im Eurovision Village verboten:
- Taschen, die größer sind als A4-Format
- Waffen jeder Art - als Waffe gilt jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand
- Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können
- Gas-Sprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge)
- Giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände
- Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastik-Kanister, Hartverpackungen und Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind
- Pyrotechnische Gegenstände und Sätze, zum Beispiel Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer und so weiter
- Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente, zum Beispiel Megafon
- Laserpointer, Trillerpfeifen, Gas-Tröten
- Pfeffersprays und Tränensprays
- Große oder sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke), Reisekoffer
- Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte
- Rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
Mitnahme von Getränken
Alkoholfreie Getränke dürfen nur in bruch- und splitterfreien, geöffneten Behältnissen von maximal 0,5 Liter Fassungsvolumen mitgenommen werden. Schraubverschlüsse werden abgenommen. Alkoholhältige Getränke dürfen nicht mitgenommen werden.
Mitnahme von Kinderwägen
Die Mitnahme von Kinderwägen auf das Veranstaltungsgelände ist erlaubt, außer in engen Menschenmengen.
Taschen-Verbot bei Opening Ceremony und Finale
Für die Opening Ceremony am 10. Mai und das ESC-Finale am 16. Mai gilt eine strikte No-Bag-Policy:
Taschen, Rucksäcke oder sonstige Behältnisse dürfen an diesen beiden Tagen nicht mitgeführt werden.
Erlaubt ist nur, was in einer Hosentasche Platz findet.
Eine Ausnahme besteht für transparente Behältnisse bis maximal A6-Format, die mitgeführt werden dürfen.
Die No-Bag-Policy beschleunigt die Einlasskontrollen und erhöht die Sicherheit an beiden Event-Tagen.
Kontakt
Telefon:
+43 1 4000-4001
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